kein Gemüse

Hauslieferung Schweiz, ÄNDERUNG ab 2022

Basierend auf dem schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr aus dem Jahre 1958 (Art. 12 Marktverkehr), konnten wir mit leistbarem Kosten- und Zeitaufwand, Ihre Waren in die Schweiz einführen und die geltenden Zollbestimmungen erfüllen. Jetzt hat uns die EZV mitgeteilt, dass diese Richtlinie überarbeitet […]

Lesen Sie hier weiter

Bei weiterer Nutzung der Seite & des Shops stimmst Du der Cookie-Verwendung zu. mehr...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind "Cookies zulassen" für das beste Surferlebnis. Wird diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendet (oder auf "Akzeptieren" geklickt) erklärst Du Dich damit einverstanden.

Schließen