Basierend auf dem schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr aus dem Jahre 1958 (Art. 12 Marktverkehr), konnten wir mit leistbarem Kosten- und Zeitaufwand, Ihre Waren in die Schweiz einführen und die geltenden Zollbestimmungen erfüllen. Jetzt hat uns die EZV mitgeteilt, dass diese Richtlinie überarbeitet […]