Basierend auf dem schweizerisch-deutschen Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr aus dem Jahre 1958 (Art. 12 Marktverkehr), konnten wir mit leistbarem Kosten- und Zeitaufwand, Ihre Waren in die Schweiz einführen und die geltenden Zollbestimmungen erfüllen.
Jetzt hat uns die EZV mitgeteilt, dass diese Richtlinie überarbeitet wurde und ab dem 01.01.2021 nur noch der Verkauf auf Wochenmärkten möglich sein soll.
Auf unserer Startseite finden Sie im linken Bereich einen Link zum ausführlichen Kunden schreiben und dem original Schreiben der Zollverwaltung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Gärtnerei Berg